Antwort: Wenn Passagiere während der Reise erkranken oder sich verletzen und die Diagnose- und/oder Behandlungserfordernisse nicht von der Krankenstation an Bord erfüllt werden können, werden diese Passagiere zu medizinischen Einrichtungen an Land überwiesen. Beachten Sie, dass die Kosten für medizinische Behandlungen auf See, im Ausland oder für einen Flugtransport nach Hause von vielen staatlichen und privaten Krankenversicherungen NICHT übernommen werden. Gästen wird empfohlen, vor Reiseantritt eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, damit etwaige Leistungen erstattet werden.