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Müssen Gäste unter 21 Jahren von einem Elternteil, Erziehungsberechtigten oder einer Aufsichtsperson begleitet werden?

Antwort: 

Richtlinie für Minderjährige

Gäste unter 21 Jahren müssen von einer erwachsenen Aufsichtsperson begleitet werden. Die Aufsichtsperson kann ein Elternteil, Verwandter, gesetzlicher Vormund oder ein anderer verantwortlicher Erwachsener sein und sie muss mindestens 21 Jahre alt sein. Bei organisierten Schüler- oder Jugendgruppen müssen die Aufsichtspersonen mindestens 25 Jahre alt sein, wobei für jeweils fünf Gäste unter 21 Jahren eine erwachsene Aufsichtsperson erforderlich ist.

Regionale Ausnahmen:

    - Bei Kreuzfahrten, die in Australien oder Neuseeland, Europa, China, Hongkong, Singapur oder Taiwan beginnen und/oder enden, gelten diese Richtlinien für Gäste unter 18 Jahren.
    - Für Reisen, die in Japan beginnen und enden, gilt die Richtlinie für Gäste unter 20 Jahren.

Reisebestimmungen für Kleinkinder:

Aufgrund eingeschränkter medizinischer Einrichtungen an Bord werden keine Reservierungen für Folgende akzeptiert:

    - Kleinkinder unter 6 Monaten auf den meisten Reisen.
    - Kleinkinder unter 12 Monaten auf Trans-Ozean-Reisen. 

Reisedokumente für Minderjährige: Minderjährige unter 18 Jahren, die in bestimmte Länder reisen, müssen von beiden Elternteilen begleitet werden oder eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des nicht reisenden Elternteils vorlegen. Falls ein Elternteil verstorben ist oder das Kind nur einen Erziehungsberechtigten hat, muss als Nachweis eine notariell beglaubigte Erklärung vorhanden sein.

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