Antwort: Gäste unter 21 Jahren müssen von einem Elternteil, einem Erziehungsberechtigten oder einer Aufsichtsperson im Alter von mindestens 21 Jahren begleitet werden. Für jeweils fünf Personen unter 21 Jahren ist eine erwachsene Aufsichtsperson erforderlich. Kleinkinder müssen zum Zeitpunkt der Einschiffung mindestens 6 Monate alt sein, um reisen zu dürfen. Kinder müssen zum Zeitpunkt der Einschiffung mindestens 12 Monate alt sein, um auf Ozeanüberquerungen und abgelegenen Routen zu reisen, bei denen mehr als 2 aufeinanderfolgende Tage auf See verbracht werden.
Gäste müssen 21 Jahre oder älter sein, um an Bord Alkohol kaufen oder konsumieren zu dürfen. Bei Kreuzfahrten, die in Australien oder Neuseeland, Europa, China, Hongkong, Singapur oder Taiwan beginnen und enden, gelten diese Richtlinien für Gäste ab 18 Jahren. Bei Kreuzfahrten, die in Japan beginnen und enden, gelten diese Richtlinien für Gäste ab 20 Jahren.
Minderjährige unter 18 Jahren müssen bei Reisen ins Ausland von beiden Elternteilen begleitet werden oder über eine beglaubigte Einverständniserklärung des nicht reisenden Elternteils bzw. der Elternteile verfügen. Falls ein Elternteil verstorben ist oder das Kind nur einen Erziehungsberechtigten hat, muss eine beglaubigte Erklärung als Nachweis vorhanden sein.
Minderjährige unter 18 Jahren müssen Identifikationsdokumente sowie einen unterschriebenen Autorisationsbrief mitführen. Minderjährige US-Bürger sollten das Original, eine Kopie oder ein beglaubigtes Original eines Geburtszertifikates oder eines anderen Nachweises der Staatsbürgerschaft mitführen. Kinder über 16 Jahren benötigen ebenfalls einen Lichtbildausweis. Bei Reisen außerhalb der westlichen Hemisphäre ist für Gäste jedes Alters ein Reisepass erforderlich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrem Reisebüro.
Hinweis: Zur Vorbeugung von Kindesentführungen auf internationaler Ebene haben viele Regierungen Sicherheitsvorkehrungen an Ein- und Ausreisepunkten eingeführt. Diese beinhalten häufig einen Nachweis über die Beziehung zum Kind und die Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters, falls diese nicht anwesend sind, dass das Kind an der Reise teilnehmen darf. Selbst wenn diese Dokumente nicht erforderlich sind, können sie dennoch die Ein- oder Ausreise erleichtern. Spezifische Informationen zu dem Land, in das Sie reisen, finden Sie auf der Website des U.S. State Department.
Eltern, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen sind für die Beaufsichtigung von Minderjährigen in ihrer Obhut verantwortlich. Kinder dürfen daher an Bord des Schiffes nicht unbeaufsichtigt bleiben. Die Aufsicht von Minderjährigen sollte ähnlich wie beim Besuch eines großen Resorts oder Freizeitparks erfolgen. Aus Sicherheits- und Haftungsgründen MÜSSEN alle Kinder unter 18 Jahren bei allen Ausflügen von einem Elternteil oder einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden. Informationen zu Aktivitäten und Programmen für Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 17 Jahren finden Sie im Abschnitt CLUB HAL JUGENDPROGRAMM.
Landgang von Minderjährigen
Es liegt in der Verantwortung der Eltern und Erziehungsberechtigten, zu entscheiden, ob Minderjährige unter 16 Jahren ohne erwachsene Aufsichtsperson an Land gehen dürfen. Wenn Sie einem mit Ihnen reisenden Minderjährigen erlauben möchten, ohne Begleitung eines Erwachsenen an Land zu gehen, besprechen Sie dies bitte im Voraus mit dem Sicherheitsbeauftragten des Schiffes, damit dies in der Software für das Gangway-Kontrollsystem entsprechend vermerkt werden kann. Sollte diese Zustimmung nicht vorliegen, hindern unsere Sicherheitskräfte Minderjährige in der Regel daran, das Schiff ohne Begleitung eines Erwachsenen zu verlassen, obwohl wir diesbezüglich keine absoluten Zusicherungen machen können. Es liegt letztendlich in der Verantwortung der Eltern und Erziehungsberechtigten, sicherzustellen, dass mit ihnen reisende Minderjährige entsprechend ihren Anweisungen handeln.